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Vorweggenommene Erbfolge


Im Zuge einer von Ihnen gewünschten vorweggenommenen Erbfolge, also der bereits lebzeitigen (anteiligen) Vermögensnachfolge, unterstützen wir Sie bei deren Strukturierung und bei ihrer Umsetzung. Durch eine vorweggenommene Erbfolge können Sie Rechtsunsicherheit und Streitigkeiten zwischen Erben vorbauen und regelmäßig auch steuerliche Vorteile nutzen. Wir kümmern uns um die Anpassung von Gesellschaftsverträgen und die Einräumung von Beteiligungen an Ihrem Unternehmen und/oder Ihren Immobilien etwa unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, als eGbR oder als Unterbeteiligung. Bei allem haben wir sämtliche gesellschafts- und erbrechtliche Fragestellungen im Blick und arbeiten vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater oder einem unserer langjährigen Kooperationspartner zusammen.


„Die Rechtsanwaltskanzlei Böhm Mosch hat sich für uns als Teil eines international tätigen Konzerns als sehr verlässlicher Ansprechpartner mit sehr hoher juristischer Fachkompetenz im B2B-Geschäft erwiesen.“

„Die Zusammenarbeit mit der Sozietät Böhm Mosch zeichnet sich durch höchste Professionalität und eine persönliche Betreuung aus. Jede Rechtsangelegenheit wird umfassend und unter Einbeziehung wirtschaftlicher Aspekte beraten.“

„Für mich als Verkäufer hat Herr Dr. Mosch mit seiner kompetenten Verhandlungsführung ein hervorragendes Ergebnis erzielt, mit dem letztlich aber doch auch der Käufer zufrieden war."

„Ich habe Herrn Dr. Mosch als einen extrem kompetenten und fachkundigen Rechtsexperten kennengelernt, der in der Lage ist, auch komplexe  Problemstellungen schnell und effizient zu erfassen.“

„Besten Dank Ihnen für die gewohnt hohe Qualität und die schnelle Antwort!“

„Die Kanzlei hat in den letzten Jahren immer wieder eindrucksvoll bewiesen, dass sie Mandanten umfassend, kompetent und rund um die Uhr betreut. Die flexible Herangehensweise kann uns keine Großkanzlei bieten!“

„Höchst professionell, erfahren und ‚die extra Meile mitdenkend‘ - gleichzeitig äußerst authentisch und nah am Leben. Ich bin sehr zufrieden und habe die Kanzlei bereits mehrfach in meinem Unternehmerumfeld weiterempfohlen!“

„Vielen Dank noch einmal für die tatkräftige Unterstützung. Es gibt uns viel Ruhe im Tagesgeschäft, einen so kompetenten Ansprechpartner an unserer Seite zu wissen.“

„Vielen Dank für die fantastische Zusammenarbeit. Wir schätzen Sie und Ihre Arbeit sehr.“

„Herr Dr. Mosch hat uns in einer ungewöhnlich diffizilen und ärgerlichen Angelegenheit bei einem Immobilienerwerb beraten und vertreten. Ich bin mehr als froh, dass er uns damals so kompetent geholfen hat.“

„In unserer Zusammenarbeit haben meine Kollegen und ich Herrn Dr. Mosch als einen äußerst professionellen, kompetenten und sachkundigen Rechtsexperten schätzen gelernt.“

„Präzise, engagiert, effizient: Dr. Jan Mosch hat für unser Unternehmen erfolgreich ein komplexes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm entwickelt.“