Dr. Jan C. Mosch, M.B.A., LL.M.
Jan Christoph Mosch ist im Gesellschaftsrecht, bei Unternehmenstransaktionen („M&A“) und Immobilientransaktionen, im Rahmen der Vermögensnachfolge sowie im unternehmensbezogenen Vertragsrecht tätig.
Herr Dr. Mosch berät mittelständische Unternehmen und Unternehmer, vermögende Privatpersonen sowie Geschäftsführer bzw. Vorstände. Er ist seit jeher von den vielschichtigen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und des Transaktionsgeschäfts begeistert und hat seine juristische Ausbildung und seine anwaltliche Tätigkeit konsequent darauf ausgerichtet. Diese Erfahrungen verbindet Jan Christoph Mosch mit einem durch betriebswirtschaftliche Graduiertenstudien geschulten unternehmerischen Denken, einer ausgeprägten Lösungsorientierung und vollem Einsatz für seine Mandanten.
Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst das Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht und das unternehmensbezogene Vertragsrecht sowie die Begleitung von Verkäufern und Käufern bei Unternehmenstransaktionen („M&A“) und Immobilientransaktionen. Zudem berät Jan Christoph Mosch vermögende Privatpersonen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge; hierfür hat er u.a. das berufsbegleitende Masterstudium „Erbrecht und Unternehmensnachfolge“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erfolgreich abgeschlossen.
In der Praxis finden sich auf der Gegenseite regelmäßig sogenannte Großkanzleien mit einer Mehrzahl von im jeweiligen Mandat tätigen Beratern. Jan Christoph Mosch spricht fließend Englisch und ist u.a. langjähriges Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V.
Vita
- Partner bei Böhm Mosch
- Partner einer auf Gesellschaftsrecht und „M&A“ spezialisierten Hamburger Kanzlei
- Rechtsanwalt bei der auf Gesellschaftsrecht und „M&A“ spezialisierten Kanzlei Rittstieg Rechtsanwälte, nach deren Zusammenschluss bei Gleiss Lutz
- Promotion im Gesellschafts- und Bilanzrecht
- Graduiertenstudium zum LL.M. „Erbrecht und Unternehmensnachfolge“
- Graduiertenstudien zum Betriebswirt (IWW) und zum M.B.A.
- Dozent für das größte deutsche juristische Repetitorium u.a. im Gesellschaftsrecht (Nebentätigkeit)
- zivilrechtlich ausgerichtetes Rechtsreferendariat u.a. bei dem Senat für Gesellschaftsrecht des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem Referat für Gesellschaftsrecht des Bundesministeriums der Justiz, einer Kammer für Handelssachen des Landgerichts, dem Generalkonsulat Hongkong sowie bei Freshfields Bruckhaus Deringer und CMS Hasche Sigle
- Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- geboren in Hamburg
Mandate
- Beratung einer Aktiengesellschaft bei dem mittelbaren Erwerb von 50 % eines strategischen Partnerunternehmens in der Rechtsform der GmbH mit sich anschließender bedingter Kapitalerhöhung bei der Aktiengesellschaft zur Umsetzung des Erwerbs der anderen 50 % dieses Partnerunternehmens
- Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Finanzierung und der Umsetzung des Herauskaufs der Streubesitzaktionäre einer Kommanditgesellschaft auf Aktien durch den Mehrheitsgesellschafter mit sich anschließendem Erwerb einer Sperrminorität von diesem
- Beratung der Geschäftsführer eines internationalen Konzerns im Verkaufsprozeß gegenüber einem „Private-Equity“-Investor, u.a. zu Haftungsrisiken des Managements, zur Management-Beteiligung und zur erfolgsabhängigen Vergütung
- Beratung der Gesellschafter eines Unternehmens in der Rechtsform der GmbH wegen dessen Veräußerung an einen börsennotierten US-amerikanischen Konzern und wegen eines „Joint Ventures“ zwischen diesem und einem weiteren Unternehmen die-ser Gesellschafter
- Beratung einer Aktiengesellschaft bei der gleichzeitigen Einbringung von 12 operativ tätigen Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG bzw. der GmbH in die Aktiengesellschaft unter Vermeidung einer Sachgründungsprüfung und der Dotierung der für ein Aufgeld vorgesehenen Kapitalrücklage bei Ermöglichung der Buchwertfortführung (in Zusammenarbeit mit steuerberatenden Kollegen)
- Beratung einer mittelständischen GmbH bei komplexer bilanzieller bzw. gesellschaftsrechtlicher Fragestellung
- Beratung eines Gesellschafters einer mittelständischen GmbH wegen der Reparatur zahlreicher im Zuge eines Gesellschafterstreits gefaßter nichtiger bzw. unwirksamer Gesellschafterbeschlüsse
- Beratung einer börsennotierten Aktiengesellschaft bei der gleichzeitigen Verschmelzung zweier GmbHs auf diese Aktiengesellschaft
- Beratung eines mittelständischen Unternehmens im Erwerbsprozeß betreffend zwei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG bzw. der GmbH zwecks Integration in die vertikale Wertschöpfungskette
- Beratung einer mittelständischen GmbH bei der Verschmelzung auf eine Aktiengesellschaft nach vorheriger Herauslösung einzelner Rechtsverhältnisse
- Beratung einer Aktiengesellschaft bei dem Erwerb einer Beteiligung an einem strategischen Partnerunternehmen in der Rechtsform der GmbH
- Beratung des Gesellschafter-Geschäftsführers eines Unternehmens in der Rechtsform der GmbH & Co. KG im Verkaufsprozeß gegenüber einem ausländischen Konzern
- Beratung ei-ner inhabergeführten Unternehmensgruppe aus GmbHs bei der Strukturierung und Einführung eines komplexen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (in Zusammenarbeit mit steuerberatenden Kollegen)
- Beratung ehemaliger Gesellschafter einer GmbH bei „Post-M&A“-Rechtsstreit um Höhe der Zahlungen auf einen „Earn Out“
- Beratung eines Geschäftsführers bei der Einbeziehung in ein VSOP-Programm, bei der Umstrukturierung des VSOP-Programms und im Zusammenhang mit dessen Auszahlung
- Beratung eines internationalen „Joint Ventures“ zwecks Beteiligung an einer ausländischen Aktiengesellschaft unter Erbringung von Sacheinlagen (in Zusammenarbeit mit steuerberatenden Kollegen)
- Laufende Beratung einer mittelständischen Unternehmensgruppe aus GmbH & Co. KGs bzw. GmbHs im Gesellschaftsrecht („Corporate Housekeeping“)
- Laufende Beratung der deutschen GmbH-Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns im Gesellschaftsrecht („Corporate Housekeeping“)
- Gestaltung zahlreicher Gesellschaftsverträge u.a. für GmbHs, (GmbH & Co.) KGs und GbRs
- Beratung eines Investors bei dem Erwerb eines in einer GmbH gebündelten Immobilienportfolios
- Beratung eines Investors bei einem Rechtsstreit mit dem Verkäufer aufgrund unzutreffender Mietgarantien
- Beratung eines Investors bei der Reparatur verschiedener von dem beurkundenden Notar zu verantwortenden Fehler in einem Kaufvertrag über ein Gewerbeimmobilie
- Beratung einer der drei Objektgesellschaften des städtebaulichen Projekts „Mitte Altona“ wegen städtebaulichem Vertrag, Vereinbarungen mit benachbarten Objektgesellschaften und anschließender Realteilung mit liquidationsloser Vollbeendigung
- Beratung eines Immobilienfonds wegen des Erwerbs einer Gewerbeimmobilie mit Bauverpflichtung im Wege des „Share Deals“
- Beratung eines Immobilienfonds wegen des Erwerbs einer Ge-werbeimmobilie mit Mietgarantie im Wege des „Asset Deals“
- Beratung eines Immobilienfonds wegen des Erwerbs einer Hotelimmobilie mit Bauverpflichtung im Wege des „Asset Deals“
- Laufende Beratung vermögender Privatpersonen bei Portfolio-Zukäufen von Zinshäusern und Gewerbeimmobilien
- Beratung einer inhabergeführten Aktiengesellschaft bei der Gestaltung eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte unter Einbeziehung erbrechtlicher und ehevertraglicher Regelungen
- Beratung einer Familiengesellschaft in der Rechtsform der GmbH bei Kapitalerhöhung, vollständiger Neufassung des Gesellschaftsvertrags, der Umsetzung der darin aufgenommenen erbrechtlichen und ehevertraglichen Regelungen sowie bei Regelungen zur Absicherung der Vertretung im Krankheitsfall
- Beratung des aus dem Berufsleben ausscheidenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mittelständischen GmbH bei der Veräußerung des Unternehmens an einen ausländischen strategischen Investor (in Zusammenarbeit mit arbeitsrechtlich beratenden Kollegen)
- Beratung einer Erbengemeinschaft bei der Veräußerung eines Wohnblocks im Wege der Teil-Erbauseinandersetzung an einen Bestandshalter
- Beratung eines mittelständischen Unternehmers bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge durch mittelbare Beteiligung leitender Angestellter am Unternehmen über eine gemeinsame GbR (in Zusammenarbeit mit steuerberatenden Kollegen)
- Beratung eines inhabergeführten mittelständischen Konzerns wegen umfangreicher Vorsorgeregelungen betreffend die Muttergesellschaft sowie Tochter- und Enkelgesellschaften für den Wegfall des Alleinvorstands bzw. Alleingeschäftsführers